Diskriminierung
Die ETH Z¨¹rich duldet keine Diskriminierung ihrer Angeh?rigen. Jede Person an der ETH Z¨¹rich hat das Recht auf Gleichbehandlung und Fairness unabh?ngig von ihrer Gruppenzugeh?rigkeit oder ihren Pers?nlichkeitsmerkmalen.
Was ist Diskriminierung?
Die ETH Z¨¹rich versteht unter Diskriminierung die Herabsetzung von Personen wegen ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft, Nationalit?t, Religion, Weltanschauung, sexuellen Identit?t, Behinderung oder ihres Geschlechts. Diskriminierung verletzt die W¨¹rde der betroffenen Person. Menschen werden nicht als Individuen, sondern nur als Mitglieder von Gruppen oder im Zusammenhang mit einem bestimmten Pers?nlichkeitsmerkmal etikettiert und behandelt. Diskriminierung kann bewusst oder unbewusst erfolgen.
Das Verbot der Diskriminierung ist in der externe SeiteSchweizer Bundesverfassung (Art. 8, Abs. 2)call_made festgeschrieben. Diskriminierende Vorkommnisse haben an der ETH klare personalrechtliche oder disziplinarische Konsequenzen.
- Verbale oder schriftliche ?usserungen sowie Handlungen mit herabw¨¹rdigendem Inhalt
wie rassistische Witze, Spott ¨¹ber homosexuelle ETH-Angeh?rige, sexistische Darstellung von Personen in Pr?sentationen oder Videomaterial etc. - Ungleichbehandlung
wie Benachteiligungen im Fall von Schwangerschaft, k?rperlicher Einschr?nkungen, Aufgabenzuteilung oder Bewertung von Pr¨¹fungsergebnissen basierend auf Stereotypen (z. B. ?Frauen k?nnen besser zuh?ren.?, ?M?nner sind technisch versierter.?) etc. - Unfaire Arbeitsbedingungen
wie ungerechtfertigte Verweigerung von gleichem Lohn oder Bef?rderungen, Einschr?nkungen beim Besch?ftigungsgrad oder bei den Arbeitszeitregelungen etc.
F¨¹hlen Sie sich diskriminiert oder im Vergleich mit Ihren Kommilitonen und Kommilitoninnen anders behandelt? Sie haben das Recht, sich zu wehren.
Was k?nnen Sie konkret tun?
- Reagieren Sie m?glichst rasch und bestimmt.
Nehmen Sie diskriminierende Umst?nde nicht einfach hin: Sie haben immer das Recht, sich Ungleichbehandlungen zu widersetzen. - Halten Sie Vorkommnisse schriftlich fest.
Notieren Sie, was, wann, im Beisein von wem und unter welchen Umst?nden geschehen ist - Holen Sie Hilfe.
Sprechen Sie mit einer Professorin oder einem Professor ¨¹ber die Diskriminierung. Oder wenden Sie sich an unsere Anlaufstellen.
Die ETH Z¨¹rich legt Wert auf eine Kultur des Hinsehens. Alle Angeh?rigen sind aufgefordert, sich aktiv gegen diskriminierendes Verhalten zu engagieren.
- Unterst¨¹tzen Sie Betroffene.
Zeigen Sie Diskriminierungsopfern gegen¨¹ber Solidarit?t, denn es erfordert viel Mut, sich gegen subtile oder grobe Herabw¨¹rdigungen zu wehren. - Bringen Sie das Thema zur Sprache.
Sprechen Sie die Dozierenden auf ein diskriminierendes Studienklima einer Lehrveranstaltung an. - Organisieren Sie Hilfe.
Raten Sie betroffenen Personen, sich an eine der offiziellen Kontaktpersonen oder Beratungsstellen zu wenden.
Verschiedene Anlaufstellen beraten und unterst¨¹tzen Sie dabei, eine L?sung zu finden. Sie entscheiden, welche Stelle Sie kontaktieren m?chten. Gemeinsam mit Ihnen pr¨¹ft diese die weiteren Handlungsm?glichkeiten.
Die Beratungsangebote sind f¨¹r Sie kostenfrei.
Die Beratung ist grunds?tzlich vertraulich und wahrt Ihre Anonymit?t gegen¨¹ber der mutmasslich verursachenden Person. Als betroffene Person bleiben Sie stets eigenverantwortlich. Weitere Schritte werden nur mit Ihrem Einverst?ndnis eingeleitet.
Auch wenn sich ein Vorwurf gegen Sie richtet, k?nnen Sie das Angebot der Anlauf?stellen in Anspruch nehmen.
- chevron_right D-?ARCH Respekt
- chevron_right D-?BAUG Gender and Diversity Commission (GDK)
- chevron_right D-?CHAB Counseling Helpdesk
- chevron_right D-?ERDW VAME Help!desk
- chevron_right D-?GESS Help!Point
- gesch¨¹tzte Seite lock Help@D-?MATH
- chevron_right D-MATL Respect
- chevron_right D-PHYS AMP Helpdesk
- externe Seite call_made Nightline: Von Studierenden f¨¹r Studierende im Hochschulraum Z¨¹rich
Formelles Vorgehen
Konnte die Situation mit Unterst¨¹tzung einer Anlauf?stelle nicht gel?st werden, k?nnen Sie als betroffene Person mit einer formellen, schriftlichen Beschwerde ein offizielles Kl?rungsverfahren einleiten. Ihre Anonymit?t gegen¨¹ber den involvierten Parteien wird dabei aufgehoben.
Hinweis: Bei hohem Schweregrad des Vorfalls ist eine direkte Meldung, d. h. ohne vorg?ngige Beratung, m?glich.
Von wem geht das unangemessene Verhalten aus? Je nach Bezug der mutmasslich verursachenden Person zur ETH Z¨¹rich unterscheidet sich das Vorgehen zum Erstatten einer Meldung.
- Studierende
Bei mutmasslichen Verst?ssen von Studierenden im Sinne von externe SeiteArt. 3 der Disziplinarverordnung der ETH Z¨¹richcall_made, wenden Sie sich an die Beratungs-??? und Schlichtungsstelle Respekt. - Mitarbeitende
Wenn die mutmasslich verursachende Person bei der ETH Z¨¹rich angestellt ist, nimmt die Meldestelle Ihre Beschwerde entgegen. - Doktoratsleitende
Bei Konflikten in Zusammenhang mit der Betreuung von Doktorierenden erfolgt das Schlichtungsverfahren gem?ss externe SeiteDoktoratsverordnungcall_made.
Erstgespr?ch
Nach Eingang Ihrer Meldung pr¨¹ft die zust?ndige Stelle deren Vollst?ndigkeit, die Einhaltung von Fristen sowie die Zust?ndigkeiten und welche Parteien involviert sind. Sie f¨¹hrt mit Ihnen als betroffene Person ein Erstgespr?ch.
Aufhebung Ihrer Anonymit?t
M?chten Sie die formelle Meldung weiterverfolgen, wird Ihre Anonymit?t gegen¨¹ber der mutmasslich verursachenden Person aufgehoben. Die Meldestelle h?rt daraufhin auch sie an. Die Vertraulichkeit gegen¨¹ber nicht involvierten Dritten wird gewahrt.
Allparteilichkeit und Fairness
Die zust?ndige Stelle initiiert und koordiniert das jeweils angemessene Kl?rungsverfahren. Dabei arbeitet sie nach den Prinzipien der Allparteilichkeit, Rechtsstaatlichkeit und Fairness. Auch in der formellen Phase wird die Einhaltung von beidseitig respektvollem Verhalten und Fair-??Play in der Kommunikation eingefordert.